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Frist für alte Kachel- und Kaminöfen endet
Wenn Sie einen Kachelofen oder Kaminofen besitzen, der zwischen 1995 und 2010 gebaut wurde, dann sollten Sie dies lesen!
Alte Feuerstätten, die noch nicht den Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen, dürfen nur noch bis Ende des Jahres betrieben werden.
Betroffen sind alle Kaminöfen, Heizkamine, Kachelöfen oder Pelletöfen mit einer Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 20210.
Sie sollten sich rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Schornsteinfegermeister erkundigen, denn nach Ablauf der Frist kontrollieren die Schornsteinfeger die Umsetzung und sind verpflichtet, Öfen mit zu hohen Emissionswerten stillzulegen - auch Feuerstätten mit Baujahr zwischen 1985 und 1994, deren Stichtag bereits der 31. Dezember 2020 war.
Die Anlagen können nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden.
Weitere Infos: www.ratgeber-ofen.de