Hinweis für Förderungen
Förderupdate
Wichtige Information
Im Zeitraum vom 09.07.2026 bis zum 20.07.2026 20 Uhr ist das System für BEG-Produkte sowie ausgewählte Neubauprogramme gesperrt. Es können vorübergehend keine neuen private wie gewerblichen Bestätigungen zum Antrag ((g)BzA) erstellt oder bestehende angepasst werden. Ab dem 21.07.2026 gibt es neue Förderbedingungen.
Ausnahmen:
- Erstellte BzA bis zum Stichtag: Wer bereits vor dem 09.07.2026 eine gültige (g)BzA vorliegen hatte, kann diese während der Umstellungsphase noch bis zum Stichtag am 20.07.2026 nutzen, um einen Antrag zu den alten Konditionen einzureichen. Alternativ kann die BzA zu neuen Konditionen ab dem 21.07.26 verwendet werden.
- Aktuelle Anträge: Bereits offiziell zugesagte Anträge sind von den Änderungen komplett ausgeschlossen (die Förderung bleibt reserviert).
Die Förderprogramme sind komplexer geworden.
Unsere Partner von Bosch, Buderus sowie unsere regionalen Energieberater unterstützen Sie als Antragsteller bei der Beantragung der staatlichen Fördermittel:
Folgende Punkte sind bei der Antragstellung zu beachten:
- Angebot für die neue Anlage von Fachfirma einholen
- Technische Projektbeschreibung erstellen lassen (mit iSFP vom Energieberater)
- Liefer- bzw. Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung (gekoppelt an die Förderzusage) abschließen
- Liefer- bzw. Ausführungstermin innerhalb des Bewilligungszeitraums (36 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheids) planen
- Förderantrag online beim BAFA/KfW stellen
- Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids Fachunternehmer beauftragen
- Rechnung begleichen und Technischen Projektnachweis (TPN) des Handwerkers oder Energieberaters mit Verwendungsnachweis im BAFA-/KfW-Portal hochladen
- Nach positiver Prüfung Zuschuss für die Anlage erhalten
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung, sprechen Sie uns an.