Aus GEG nun GModG
Aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) von Anfang 2024 wurde ab Juli 2026 das neue Gebäudemodernisierungssetz (GModG)- offiziell
"Gesetzt zur Einbsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden"
Hinweis für Förderungen
1 Effizienzbonus für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder mit natürlichem Kältemittel.
2 20 % bis 31.12.2028, ab 2029 Reduzierung um 3 Prozentpunkte alle zwei Jahre; Klimageschwindigkeitsbonus wird nur für selbstnutzende Eigentümer und nicht für Wärmepumpen-Hybridsysteme gewährt (Beibehaltung von einem fossilen Anteil); Bonus wird für Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder für den Austausch von Gas- oder Biomasseheizungen älter als 20 Jahre (seit Inbetriebnahme) gewährt. Nach dem Austausch der Heizung darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden.
3 Einkommensbonus erhalten nur selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 40.000 €.
4 Für Biomasseheizungen Zuschlag i.H.v. 2.500 €, wenn ein Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5mg/m³ eingehalten wird (vorbehaltlich Evaluation der BEG und des GEG im Jahr 2026).
5 Selbstnutzende Wohneigentümer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Zinsvorteil.
Die Förderprogramme sind komplexer geworden.
Unsere Partner von Bosch, Buderus sowie unsere regionalen Energieberater unterstützen Sie als Antragsteller bei der Beantragung der staatlichen Fördermittel:
Folgende Punkte sind bei der Antragstellung zu beachten:
- Angebot für die neue Anlage von Fachfirma einholen
- Technische Projektbeschreibung erstellen lassen (mit iSFP vom Energieberater)
- Liefer- bzw. Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung (gekoppelt an die Förderzusage) abschließen
- Liefer- bzw. Ausführungstermin innerhalb des Bewilligungszeitraums (36 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheids) planen
- Förderantrag online beim BAFA/KfW stellen
- Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids Fachunternehmer beauftragen
- Rechnung begleichen und Technischen Projektnachweis (TPN) des Handwerkers oder Energieberaters mit Verwendungsnachweis im BAFA-/KfW-Portal hochladen
- Nach positiver Prüfung Zuschuss für die Anlage erhalten
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung, sprechen Sie uns an.