Frist für alte Kachel- und Kaminöfen endet

Sind Sie Eigentümer eines Kachel-oder Kaminofen und das Baujahr liegt zwischen 1995 und 2010, dann sollten Sie dies lesen!

Alte Feuerstätten, die noch nicht den Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmisionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen, dürfen nur noch bis Ende des Jahres bestrieben werden.

Betroffen sind alle Kaminöfen, Heizkamine, Kachel-oder Pelletöfen mit einer Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21.März 20210.

Sie sollten sich rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Schornsteinmeister erkundigen, denn nach Ablauf der Frist kontrollieren die Schornsteinfeger die Umsetzung und sind verflichtet, Öfen mit zu hoher Emissonswerten stellzulegen- auch Feuerstätten mit einem Baujahr zwischen 1985 bis 1994, deren Stichtag bereits am 31. Dezember 2020 war.

Anlagen können nachgerüstet, ausgetausccht oder ganz stillgelegt werden.

Weitere Infos: www.ratgeber-ofen.de