Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Grundvoraussetzung für die Antragsstellung

  • Anträge bei der KfW für Eigentümer eines Einfamilienhauses, die dieses selbst bewohnen, können seit dem 27.02.2024 gestellt werden (ausgenommen sind Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen).
  • Voraussichtlich ab dem 03.05.2024 sind Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind sowie WEG in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
  • Voraussichtlich ab dem 06.08.2024 sind Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie von selbst bewohnten und vermieteten Eigentumswohnungen in Wohneigentümergemeinschaften in Deutschland sind, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.
  • Für weitere Antragstellergruppen wie Unternehmen und Kommunen wird die Beantragung im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein.

https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/heizen_mit_erneuerbaren_energien_node.html